AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MWM Software & Beratung GmbH

Combahnstraße 43 – 53225 Bonn – www.mwm.de – info@mwm.de – Telefon 0228400680

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Firma MWM Software & Beratung GmbH (nachfolgend "MWM" genannt) unter Ausschluß entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden. Abweichungen von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von MWM schriftlich bestätigt werden.

  1. Vertragsabschluß

Alle Angebote von MWM sind stets freibleibend und unverbindlich. Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten oder sonstigen schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen MWM hergeleitet werden können.

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von MWM schriftlich bestätigt oder durch Lieferung erfüllt werden. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann MWM 10 % des Auftragswertes berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

  1. Preise

Der im Auftrag angegebene Preis gilt als vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und eventueller Transport- oder Versandkosten ab dem Firmensitz von MWM. Die MWM ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohnkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben dem Kunden diese ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn zuzuschlagen. Die Erhöhungen gelten vom Kunden von vornherein als akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10 % jährlich betragen.

  1. Lieferung und Leistung

Jede Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse. Sobald der Liefergegenstand die Geschäftsräume von MWM verlassen hat, geht jede Gefahr auf den Kunden über.

Kommt der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so behält sich MWM ohne Mahnung oder Fristsetzung das Recht vor, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Setzung einer Nachfrist von maximal 14 Tagen ist MWM unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist MWM ohne Verpflichtung zum Nachweis eines Schadens berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 10°% des Kaufpreises zu verlangen.

Die von MWM genannten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen (nachfolgend "Leistungen" genannt) sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung und verlängern sich unbeschadet der anderen Rechte von MWM bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teilleistungen sind zulässig.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, auch wenn sie bei Lieferanten von MWM eintreten, hat MWM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Nach Ablauf von 4 Wochen seit dem vereinbarten Leistungstermin kann der Kunde eine schriftliche Nachfrist von 2 Wochen setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Unmöglichkeit der Leistung oder der Leistungsverzug ist von MWM grob fahrlässig verursacht worden.

Bei Entwicklungsaufträgen aller Art ist Gegenstand des Vertrages die vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg des Projektes.

Aufwendungen für Installation, Montage, Einweisung oder Schulung sowie Transport- und Reisekosten werden stets gesondert berechnet.

Bei Leistungen im Hause des Kunden hat dieser alle Vorkehrungen zu treffen, die für einen reibungslosen Ablauf der Leistung notwendig sind. Bei Verzögerungen aufgrund fehlender oder unzureichender Vorkehrungen gehen alle Wartezeiten und zusätzliche Reisekosten zu Lasten des Kunden.

  1. Zahlung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Zahlungen bei Leistung, spätestens zum Rechnungsdatum fällig und sind ohne Abzug sofort zahlbar. Verursacht der Kunde den Lieferverzug, so tritt Fälligkeit mit dem Datum der Leistungsbereitschaft ein.

MWM ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, können die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache angerechnet werden.

Im Falle des Zahlungsverzuges kann MWM Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das gesetzliche Recht MWM zum Rücktritt oder der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertrags-gemäß nach, stellt seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist MWM berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn MWM ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

  1. Abonnement-Lizenzen

Abonnement-Lizenzen haben eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten bzw. 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um mindestens 6 Monate bzw. 12 Monate. Gekündigt werden kann vier Wochen vor jedem Laufzeitende.

  1. Eigentumsvorbehalt

MWM behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus dem zu Grunde liegenden Vertrag zustehenden Ansprüche vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Produkte zu übereignen. Pfändungen und andere Gefährdungen des Eigentums sind MWM unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für sämtliche Kosten und Schäden, die durch derartige Zugriffe entstehen.

  1. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Werden vom Kunden Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

Offene und erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übergabe der Produkte schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind MWM unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Im Falle der Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches kann MWM verlangen, dass entweder das schadhafte Produkt und damit eventuell erzeugte Daten zur Überprüfung an MWM geschickt werden oder dass der Kunde dieses zur Überprüfung vor Ort bereithält.

Wird der Mangel anerkannt, hat MWM das Recht, nach Rücklieferung des Produktes und der Originalverpackung entweder vom Vertrag zurückzutreten, in angemessener Frist Ersatz zu liefern oder das Produkt instand zu setzen. Wird der Mangel innerhalb von 6 Wochen nicht behoben, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Treten unterschiedliche Mängel auf, so gilt dies für jeden Mangel gesondert.

Weitergehende oder andere Ansprüche des Kunden gegen MWM sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird.

Können bei einer Überprüfung durch MWM die gemeldeten Mängel nicht nachvollzogen werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung und etwaige Reisekosten, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch des Produktes oder bei Vorliegen sonstiger von MWM nicht zu vertretender Störungen.

  1. Ergänzende Bestimmungen

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Firmensitz der MWM, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist. Werden Änderungen dieser Bedingungen dem Kunden in Textform mitgeteilt und weist MWM dabei ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht innerhalb von sechs Wochen hin, gelten sie als genehmigt, sofern kein Widerspruch erfolgt.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. MWM und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Bonn, den 1. Oktober 2026

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